Das Aktenzeichen (AZ) dient bei Gerichten der Kennzeichnung von Fällen. Das Aktenzeichen besteht regelmäßig aus Abteilung, Registerzeichen, laufender Nummer und
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) regeln, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei anderen Unternehmen, die allgemeinen vertraglichen Pflichten. Sie enthalten eine Vielzahl
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch „Kleingedrucktes“ genannt, sind standardisierte Vertragsbedingungen. AGBs werden nicht ausgehandelt, sondern sind einseitig von einem Vertragspartner gestellt.
Die außergewöhnlichen Belastungen (agB) bezeichnen Kosten der privaten Lebensführung, die auf Grund besonderer/ außergewöhnlicher Umstände entstehen. Diese können bei Vorliegen
Die Urkundenrolle (UR) dokumentiert fortlaufend Amtstätigkeiten eines Notars und ist in Deutschland verpflichtend (laut Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)).
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