Nachträgliche Anschaffungskosten
Nachträgliche Anschaffungskosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 Satz 2 HGB ➚ zu den Anschaffungskosten.
Nachträgliche Anschaffungskosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 Satz 2 HGB ➚ zu den Anschaffungskosten.
Nebenkosten (NK) sind allgemein alle Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es
Der Begriff Nutzungsdauer (ND) bezeichnet den Zeitraum, über die ein Wirtschaftsgut einem Unternehmen dienen soll. Die Nutzungsdauerschätzung ist individuell und
Ein offener Posten (OP) ist ein nicht erledigter Geschäftsvorgang auf einem Konto, für den es keine Ausgleichsbuchung gibt. Beispielsweise entsteht
Der Begriff Outsourcing kommt aus dem englischen und wird in der Betriebswirtschaftslehre genutzt, um das Auslagern von bisher im Unternehmen
Passiva stellen die Passivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 3 HGB ➚ dar. Die Passiva zeigen die Kapitalquellen des Unternehmens.
Pauschalwertberichtigungen (PWB) berücksichtigen das allgemeine Ausfallrisiko bei bestimmten Forderungen. Mithilfe von Erfahrung und Zahlen der letzten drei bis fünf Geschäftsjahren
Publizitätsgesetz (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen)
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