Von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften wird neben der Einkommensteuer auch noch eine Kirchensteuer erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer (KiSt) ist abhängig von der Höhe der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Der Steuersatz ist von der jeweiligen Religionsgemeinschaft und dem Bundesland abhängig.
Mit dem Geld finanziert die jeweilige Kirche Ihre grundsätzlichen Aufgaben und Dienstleistungen wie beispielsweise Seelsorge. Nur Gemeindemitglieder zahlen die Steuer. Mit einem offiziellen Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer.