Landesarbeitsgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Es ist zuständig für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts und übernimmt allgemeine Verwaltungsaufgaben. In Deutschland gibt es 18 Landesarbeitsgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst