Outsourcing

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Begriff Outsourcing kommt aus dem englischen und wird in der Betriebswirtschaftslehre genutzt, um das Auslagern von bisher im Unternehmen selbst erbrachten Leistungen an externe Dienstleister zu bezeichnen. Under anderen sind Steuerberater als Dienstleister im Bereich Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltung tätig und ersetzen so in einigen Firmen die bisher internen Abteilungen.

Unser Blog-Beitrag dazu: https://plietsch-steuerberatung.de/2023/01/outsourcing-lohnbuchhaltung/


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei

Unternehmensnachfolge
Aktuelles

Unternehmensnachfolge

Wie Sie den richtigen Nachfolger finden – Fortsetzung unseres Leitfadens In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir bereits die grundlegenden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge behandelt. Wenn Sie