Die Rentenversicherung (RV) als Teil der deutschen Sozialversicherung gilt als Altersvorsorge.
In Deutschland bestehen drei Säulen für die Altersvorsorge:
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- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersversorung
- Private Rentenversicherungen
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Ab Eintritt in das Rentenalter oder im Falle einer Erwerbsminderung soll sie das ausfallende Arbeitseinkommen ausgleichen. Dabei kann die Rente an den Versicherten oder im Falle des Todes auch an Hinterbleibende ausgezahlt werden. Es wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI ➚) unterschieden. In der privaten Rentenversicherung versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.