Sachbezüge

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Sachbezüge sind Zuwendungen vom Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer nicht in Form einer Geldzahlung sondern in Form einer Sache zufließen. Diese können bei Einhaltung einer Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Mehr dazu im Blog: https://plietsch-steuerberatung.de/2023/10/steuerfreie-bezuege/


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

GWÖ
Aktuelles

Gemeinwohlbilanzierung

Förderung durch die NBank jetzt nutzen Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es gerade nicht überall auf der Agenda steht. Themen