Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Privatpersonen erhalten die Steuer-ID und wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)erhalten. Darunter fallen:
- Unternehmer
- Personenvereinigungen
- juristische Personen
- natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
Freiberufler und Einzelkaufleute – darunter fallen neben Unternehmen auch Freiberufler und Einzelkaufleute erhalten somit neben ihrer ID-Nummer zusätzlich eine Wirtschaft-ID-Nummer – so können die Bereiche privat und geschäftlich klar getrennt werden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Nummer ab Herbst 2024 vergeben werden.