Die Kosten für Yogakurse können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um eine Trainerausbildung handelt und später Einnahmen aus einer Lehrtätigkeit (freiberuflich, Betriebsausgaben) erzielt werden oder
b) die Trainerausbildung wahrgenommen wird, um im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit Yoga anzubieten (z.B. als Sportlehrer, Werbungskosten; vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97 – online nur kostenpflichtig abrufbar).

Steuertermine
Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick
In unserem Steuerkalender finden Sie alle Steuertermine und Steuerfristen für 2025 pro Monat Wichtig zu wissen: Bei Fragen melden Sie sich gerne!