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Die Kosten für Yogakurse können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um eine Trainerausbildung handelt und später Einnahmen aus einer Lehrtätigkeit (freiberuflich, Betriebsausgaben) erzielt werden oder
b) die Trainerausbildung wahrgenommen wird, um im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit Yoga anzubieten (z.B. als Sportlehrer, Werbungskosten; vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97 – online nur kostenpflichtig abrufbar).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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Steuerliche Änderungen ab 2026

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