Die Kosten für Yogakurse können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um eine Trainerausbildung handelt und später Einnahmen aus einer Lehrtätigkeit (freiberuflich, Betriebsausgaben) erzielt werden oder
b) die Trainerausbildung wahrgenommen wird, um im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit Yoga anzubieten (z.B. als Sportlehrer, Werbungskosten; vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97 – online nur kostenpflichtig abrufbar).

Aktuelles
Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger