Xylofon / Xylophon

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Kosten für ein Xylofon können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um das Instrument eines freiberuflichen Musikers handelt (Betriebsausgaben) oder
b) das Instrument im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit verwendet wird (z.B. als Musiklehrer, Werbungskosten.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Extremismus im Unternehmen
Aktuelles

Extremismus im Unternehmen

Warum Wegschauen für Arbeitgeber keine Option ist Extreme politische Ansichten, diskriminierende Aussagen oder menschenverachtende Äußerungen machen auch vor Unternehmen nicht halt. Für Arbeitgeber stellt sich