Steuertipps zum Jahresende: Holen Sie jetzt noch das Beste aus dem Jahr 2022 raus – mit unseren hilfreichen Steuertipps! Unsere Steuertipps sind schnell umsetzbar und mindern bis zum Jahresende Ihre Steuerberlastung.
Vorziehen von Ausgaben
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner können Sie Ausgaben vorziehen und so Ihren Gewinn im laufenden Jahr noch senken.
Anschaffungen – Geringwertige Wirtschaftsgüter
Bei Ihnen sind in nächster Zeit Anschaffungen erforderlich, die unterhalb der 800 €-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen? Dann ziehen Sie diese in dieses Jahr vor. Da diese Wirtschaftsgüter zu sofortigem Aufwand führen, senken Sie damit Ihren Gewinn.
Spenden
Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Achten Sie bei Ihren Spenden jedoch darauf, dass diese an gemeinnützige Organisationen gehen und Sie eine Spendenbescheinigung erhalten. (Bis 300 € genügt auch der Ausweis im Kontoauszug.) Hier zu unserem passenden Blog-Beitrag
Verlustbescheinigung
Bei Verlusten aus Wertpapierverkäufen beantragen Sie bis zum 15.12.2022 eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank. Diese können dann mit den Erträgen aus Anlagen bei anderen Banken verrechnet werden.
Renten-Förderung nutzen: Riester
Wenn Sie Riester nutzen: Prüfen Sie ob Sie 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (maximal 2.100 €) eingezahlt haben. Nur dann erhalten Sie die volle Förderung.
Renten-Förderung nutzen: Rürup
94% der eingezahlten Beiträge in eine Rürup-Rente (max. 25.639 €/ Person) können als Sonderausgabe angesetzt werden und mindern so Ihre Steuerlast.
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen
Im nächsten Jahr stehen in Ihrem Unternehmen größere Anschaffungen in bewegliche Wirtschaftsgüter an? Dann prüfen Sie ob sie die Voraussetzungen für den IAB erfüllen. Falls ja können Sie bis zu 50% der Aufwendungen bereits in dieses Jahr vorziehen. Hier zu unserem passenden Blog-Beitrag
Haben Sie Fragen zu unseren Steuertipps oder anderen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.
Update vom 07.12.2022: Fehler bereinigt