Gaspreisbremse

Gaspreisbremse – versteuern oder nicht?

Muss ich die Gaspreisbremse versteuern oder nicht? Diese Frage klären wir im aktuellen Blog-Beitrag.

Zahl des Monats Dezember: 72.000

Die Gaspreisbremse ist ein Instrument der Regierung, um die drastisch gestiegenen Energiekosten in den letzten Monaten zu deckeln. Die Entlastung bei den Gaspreisen soll von März 2023 bis April 2024 greifen.

Das Bundeskabinett hat die Einführung der Gaspreisbremse bereits verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Verbraucher ab März sollen dann auf 80% der Verbrauchsmenge des Vorjahres maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit wären auch Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise, also die Preise Ihres jeweiligen Gasliefervertrags, gelten.

Und was bedeuten die 72.000 €?

Ab dieser Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE) werden Steuern auf die Entlastung bei den Gaspreisen fällig. Schätzungsweise ist dies bei Arbeitnehmern mit einem Bruttogehalt von etwa 86.000 € im Jahr der Fall. Für verheiratete gilt der doppelte Betrag. Erst wer so viel verdient, muss Steuern auf die Gas-Entlastungen zahlen. Diese Regelung soll nach dem Willen der Bundesregierung dem sozialem Ausgleich dienen.

Und dann: Doch keine Steuerpflicht mehr

Kurz vor Weihnachten 2023 wurde durch Bundestag und Bundesrat entschieden, dass der Verwaltungsaufwand für die Gaspreisbremse doch zu hoch sei, um die Regelung aufrecht zu erhalten. Die Argumente, die bereits bei der Einführung in 2022 von Verbänden geäußert wurden, haben nun offenbar doch noch Wirkung entfaltet. Folglich muss niemand mehr die Anteile der Gaspreisbremse vom Vermieter oder Gasversorger übermittelt bekommen, um diese dann in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Ggf. hätte dies sogar bei einigen Angestellten erstmals zu einer Erklärungspflicht geführt.


Update vom 02.01.2024: Wegfall der Steuerpflicht aufgenommen

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