Erbschaftsteuer

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Die Erbschaftsteuer (ErbSt) fällt gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers an. Sie ist eine sogenannte Verkehrsteuer und richtet sich in der Höhe nach dem Vermögenswert.

(Vergleiche auch Schenkungsteuer)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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