Als Leasinggeber (LG) wird der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes (meist Fahrzeuge oder Maschinen) bezeichnet, der diesen gegen ein monatliches Entgelt, auch Leasingrate genannt, dem Leasingnehmer für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zur Nutzung überlässt. Der Leasinggeber bleibt der Eigentümer des Gegenstands, der Leasingnehmer ist der Besitzer. Leasinggeber können Leasinggesellschaften oder auch Privatanbieter sein.
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Bevorstehende Leitzinssenkung der EZB
Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Anleger Die Finanzmärkte sind stets in Bewegung, und ein Thema, das aktuell stark diskutiert wird, ist eine mögliche Leitzinssenkung der Europäischen