Steuer-Lexikon

Landesarbeitsgericht

Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht

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Landessozialgericht

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Sozialgericht, Landessozialgericht (LSG) und das Bundessozialgericht. In allen drei Instanzen wirken neben Berufsrichtern und

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Landgericht

Das Landgericht (LG) ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind und deren Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt.

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Leasinggeber

Als Leasinggeber (LG) wird der Eigentümer eines Wirtschaftsgutes (meist Fahrzeuge oder Maschinen) bezeichnet, der diesen gegen ein monatliches Entgelt, auch

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Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung (LV) werden alle Versicherungen verstanden, die ihren Kunden eine garantierte finanzielle Absicherung im Falle Ihres Ablebens

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