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Auch Influencer müssen Steuern zahlen?!

Was Content Creator in Deutschland beachten müssen

Influencer, Blogger und Content Creator erzielen zunehmend Einkünfte über digitale Kanäle wie Instagram, YouTube, TikTok oder OnlyFans. Mit wachsender Reichweite und steigenden Einnahmen steigt auch die steuerliche Relevanz. In diesem Artikel erklären wir, welche steuerlichen Pflichten für Sie als Influencer gelten, welche Steuerarten betroffen sind und worauf bei Kooperationen, Plattformen und Sachleistungen zu achten ist.

Einen Überblick dazu gibt auch das Video der Finanzverwaltung NRW bei YouTube:

Steuerpflicht ab der ersten Einnahme

Sobald Sie als Influencer Einnahmen generieren – sei es durch Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder bezahlte Mitgliedschaften auf Plattformen – liegt grundsätzlich eine steuerpflichtige Tätigkeit vor. Dabei ist es unerheblich, Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Entscheidend ist, dass Sie Einnahmen erzielen und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Typische Einnahmequellen:

  • Vergütete Kooperationen und Sponsoring
  • Affiliate-Marketing
  • Produktverkäufe (Merch, E-Books etc.)
  • Monetarisierung über Plattformen (z. B. YouTube, TikTok, OnlyFans)

Welche Steuerarten sind relevant?

Einkommensteuer

Alle Einnahmen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, sobald sie – zusammen mit anderen Einkünften – den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Auch Sachzuwendungen, wie kostenlose Produkte im Rahmen von Kooperationen, sind mit dem Marktwert zu berücksichtigen, wenn diese im Rahmen der Tätigkeit erfolgen.

Unabhängig von der Höhe der Gewinne sind Sie als Influencer jedoch, sofern das Finanzamt keine Liebhaberei feststellt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Umsatzsteuer

Influencer gelten Sie in der Regel als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, sofern Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Somit fällt auf die Umsätze grundsätzlich Umsatzsteuer an. Eine Ausnahme greift, wenn Ihre Umsätze unter die Kleinunternehmerregelung fallen (Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 €, im laufenden Jahr ≤ 100.000 €); bei höhen Aufwendungen kann dies jedoch auch nachteilig sein.

Gewerbesteuer

Sofern die Tätigkeit nicht als freiberuflich (z. B. journalistisch oder künstlerisch) einzustufen ist, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit – und damit besteht Gewerbesteuerpflicht. Diese greift bei Einzelpersonen bei Gewinnen über dem Freibetrag von 24.500 € pro Jahr.

Gewerbeanmeldung: Ja oder Nein?

Die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt maßgeblich vom Charakter der Tätigkeit ab:

  • Betreiben Sie regelmäßig Werbung, verkaufe Produkte oder bieten Dienstleistungen an, liegt typischerweise eine gewerbliche Tätigkeit vor. In der Folge ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht.
  • Handelt es sich hingegen um eine künstlerische oder journalistische Tätigkeit (z. B. redaktioneller Video-Content), kann die Gewerbeanmeldung entfallen.

Die konkrete Abgrenzung ist oftmals schwierig und sollte von Ihnen im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Steuerliche Behandlung von Sachleistungen

Erhalten Influencer Produkte, Dienstleistungen oder Reisen als Gegenleistung für einen Beitrag, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. In diesem Fall ist der Wert der erhaltenen Sachleistung als Betriebseinnahme zu erfassen – unabhängig davon, ob zusätzlich Geld fließt oder nicht.

Beispiel: Sie erhalten ein Produkt im Wert von 800 € für einen Instagram-Post. Dann ist dieser Betrag als Einnahme zu berücksichtigen.

Steuerliche Pflichten im Überblick

Content Creator mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften unterliegen denselben steuerlichen Pflichten wie andere Unternehmer:

  • Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt
  • Gegebenenfalls Anmeldung eines Gewerbes
  • Ordnungsgemäße Rechnungserstellung
  • Ordnungsgemäße Buchführung und Belegaufbewahrung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (bei Regelbesteuerung)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Abgabe der jährlichen Steuererklärungen

Eine strukturierte Buchführung und frühzeitige steuerliche Beratung helfen dabei, Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Fazit: Influencer-Tätigkeit erfordert steuerliche Klarheit

Die Monetarisierung von Online-Präsenzen ist längst kein steuerfreies Nebengeschäft mehr. Auch in der Influencer-Branche greifen die allgemeinen steuerlichen Regelungen – oft mit besonderen Herausforderungen, etwa bei Sachleistungen oder Plattformeinnahmen.

Eine professionelle steuerliche Begleitung ist daher empfehlenswert, um rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich zu agieren und Strafverfahren zu vermeiden.

Nicht auf die Steuerfahndung warten

Medien berichten in den letzten Tagen vermehrt von Steuerfahndungen bei Influencern. So wird allein in NRW (laut tagesschau ↗) der Steuerschaden auf rund 300 Mio. € geschätzt. Das Bundesland hat nun ein gesondertes Team gegründet, um die Steuerausfälle einzudämmen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden bereits 200 Strafverfahren eingeleitet.

Auch Dubai ist nicht immer die richtige Lösung

Wie im Artikel berichtet wird, haben einige Influencer mit steigenden Umsätzen das Land verlassen, bevor sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllt haben. Für viele von Ihnen sei Dubai ein Ziel gewesen. Doch auch das wird die Behörden nicht von den Ermittlungen abhalten, denn auch ein Umzug ins Ausland kann steuerliche Folgen durch die sogenannte Wegzugsbesteuerung verursachen.

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Influencer-Tätigkeiten finden Sie in unserem Blog-Beitrag unter Berufbekleidung – Influencerin scheitert vor Finanzgericht.

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