Der Freibetrag (FB) ist ein Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann. Er mindert also die Steuerbemessungsgrundlage. Nur die Einnahmen, die den Freibetrag überschreiten, werden besteuert. Freibeträge kommen vor allem zum Einsatz, wo Steuerpflichtige regelmäßig viele kleine Einzelbeträge von der Steuer absetzen können, z.B. im Bereich Werbungskosten. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.
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Löschkonzept nach DSGVO
Warum ein Löschkonzept jetzt wichtiger denn je ist Der 28. Januar ist der internationale Tag des Datenschutzes. Ein idealer Anlass, um sich mit einem zentralen