Amtsgericht

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Das Amtsgericht (AG) ist die erste Instanz zur gerichtlichen Durchführung von Zivil- und Strafrechtsverfahren. Zivilverfahren werden am Amtsgericht generell nur durch Einzelrichter entschieden. Im Rahmen von Strafverfahren ist dies auch möglich, allerdings können hierbei auch Schöffengerichte zurate gezogen werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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