Arbeitsgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht (ArbG) ist in Deutschland das unterste Gericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Es fällt als erste Instanz Urteile über alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Deutschland gibt es 113 Arbeitsgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –