Gesetzliche Krankenversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland muss seit dem 01.01.2009 (§193 VVG ➚) krankenversichert sein. Sofern keine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, besteht also eine Versicherungspflicht in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Wird eine gewissen Beitragsbemessungsgrenze überschritten, steigen die Beiträge nicht weiter an, sondern bleiben konstant. D.h. Gutverdiener zahlen sozusagen nur einen Höchstbetrag.

(Vgl. auch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialversicherung)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei