Private Krankenversicherung

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Jeder Bürger in Deutsch­land muss für den Krank­heits­fall abge­sichert sein. Die meisten sind Pflicht­mitglieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Privat versichern dürfen sich nur wenige. Angestellte dürfen sich nur privat kranken­versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze liegt. Beamte und Selbst­ständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Kranken­versicherung. In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebens­part­nern. Jede Person braucht einen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind.

Es gibt eine große Auswahl an privaten Krankeversicherungen (PKV). Die Angebote unterschieden sich in Leistungen und Beiträgen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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