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Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)
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