verdeckte Gewinnausschüttung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrifft Körperschaften und wird im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Damit wird steuerlich eine verdeckte wie eine normale Gewinnausschüttung (z.B. Dividende) einer Kapitalgesellschaft behandelt.

Eine Definition der vGA wird nicht im KStG vorgenommen, sondern in den Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR). Gemäß R 8.5 KStR handelt es sich bei der vGA um eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Dies gilt nicht nur direkt für Gesellschafter, sondern auch für nahestehende Personen.

Sofern die vGA durch den Gesellschafter bewusst eingegangen wurde, um Kapitalertragsteuer zu vermeiden, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Der Gegenpart der vGA ist die verdeckte Einlage (vE).

Die KStR können online beim Bundesfinanzministerium eingesehen werden ↗.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Inventur
Aktuelles

Vorgehen bei einer Inventur

Was Unternehmer jetzt wissen müssen Während viele Unternehmen in den Jahresendspurt starten, steht ein Pflichttermin bereits im Kalender: Die Inventur zum Jahresende. Für die meisten

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst