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Ein Zollamt (ZA) bzw. Hauptzollamt ist eine regionale Vertretung der Zollbehörde. Sie dient zur Regelung von Zollangelegenheiten wie z.B. Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG ➚).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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