Im Jahr 2022 wird auf Grund der Energiekrise die Rechnung des Energieversorgers durch den Staat übernommen werden. Diese Unterstützung wird „Dezemberhilfe“ genannt, da der Betrag für die Dezember-Rechnung übernommen wird.
Für Steuerpflichtige, die auch Solidaritätszuschlag zahlen, soll die Leistung der Dezemberhilfe steuerpflichtig sein.