Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übernimmt die Beratung und Vorbereitung für andere Bundesministerien in Hinblick auf die klassischen Bereiche des Rechts wie beispielsweise:
- das Bürgerliche Recht
- das Handels- und Gesellschaftsrecht
- das Strafrecht
- das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht
- das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte u.ä.
Vergleiche auch www.bmjv.de ➚