Die Forschungszulage (FZ) wird im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ➚ geregelt. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Forschungszulage muss beim Finanzamt beantragt werden und wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die Steuerschuld, so wird sie als Steuererstattung ausgezahlt.

über plietsch!
Der Koalitionsvertrag steht
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben sich die Parteien CDU, SPD und CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellte man ihn vor,