W-IdNr.(2)

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024: Was Sie als Unternehmer wissen sollten

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die schon seit mehr als 10 Jahren angekündigt ist, erfolgt ab November 2024. Unser Blogbeitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Sie als Unternehmer beachten sollten.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?

Die W-IdNr. ist eine individuelle Kennung für alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen. Sie besteht aus der Länderkennung „DE“ und einer neunstelligen Nummer, die um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal erweitert wird. Ähnlich wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifikation von Steuerpflichtigen in Deutschland. Wichtig zu beachten ist, dass die W-IdNr. die bestehende USt-IdNr. nicht ersetzt, sondern zusätzlich verwendet wird.

Vergabe der W-IdNr. – Wie erfolgt die Zuteilung?

Die Einführung der W-IdNr. wird schrittweise durchgeführt.

Haben Sie als Unternehmer und Freiberufler bereits eine USt-IdNr.? Dann wurde diese durch die öffentliche Bekanntgabe des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zum 3. Dezmeber 2024 als Ihre W-IdNr. zugeteilt. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgt nicht.

Haben Sie bisher keine USt-IdNr.? Dann beginnt, laut Aussagen des BZSt ↗, die elektronische Vergabe voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025. Diese erfolgt dann über das ELSTER-Konto, über das Sie bzw. Ihr steuerlicher Berater die W-IdNr. abrufen können.

Für Unternehmer, die mehrere Tätigkeiten ausüben, werden ab 2026 zusätzliche Unterscheidungsmerkmale hinzugefügt. Diese folgen der Stammnummer und haben eine fünfstellige Nummernfolge. Die erste Tätigkeit hat die -00001 als Unterscheidungsmerkmal.

Die Vorteile der W-IdNr.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt die Einführung der W-IdNr., da sie zur Effizienz und Transparenz im Besteuerungsverfahren beiträgt und den Bürokratieabbau fördert. Die Digitalisierung und die Einführung des „Once-Only-Prinzips“ sollen dazu beitragen, dass Steuerpflichtige ihre Daten nur noch einmal angeben müssen – ein wesentlicher Schritt zur Entlastung und zur Vereinfachung administrativer Prozesse.

Auch in weiteren – nicht steuerlichen – Verfahren soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die dann auch bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer genannt wird, eingesetzt werden. Hierzu gibt es ein gesondertes Gesetz, dass Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Was ist in der Übergangsphase zu beachten?

Die Nutzung der W-IdNr. wird nach einer Übergangszeit verpflichtend. Als Unternehmer und Freiberufler müssen Sie die W-IdNr. dann in allen steuerrelevanten Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen angeben. Die Übergangsregelungen bieten jedoch ausreichend Zeit zur Anpassung, sodass Unternehmen und Steuerberater schrittweise auf die neuen Vorgaben vorbereitet werden.

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