Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Als Rechnung (Rg. oder RE), wird ein Dokument bezeichnet, welches eine gegliederte Aufstellung über Forderungen enthält und als Zahlungsaufforderung verstanden wird. Es ist eine Information vom Lieferanten an seinen Kunden. Die Rechnung kann elektronisch oder auf Papier erstellt werden und muss – für den Vorsteuerabzug – unter anderem folgende Angaben (vgl. § 14 Absatz 4 UStG ➚) enthalten:

  • Vollständige Adresse des Unternehmens sowie des Kunden
  • Steuernummer
  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Bezeichnung und Datum der Leistung
  • Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und