Solidaritätszuschlag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Mit einer Unterbrechung in 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag (SolZ) nunmehr seit 1991 auf Basis des Solidaritätszuschlagsgesetzes ➚ (SolZG) erhoben. Er ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer gemäß Artikel 106 Absatz 1 Nr. 6 des Grundgesetzes ➚.

Der Solidaritätszuschlag steht in der Kritik, da er auf Basis des Grundgesetzes nur übergangsweise erhoben werden darf. Seit Jahren beschäftigen sich die Finanzgerichte nun schon mit diesem Thema. Mit dem Jahr 2021 sinkt die Zahl der Betroffenen, da der Freibetrag deutlich angehoben wird.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet