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häusliches Arbeitszimmer
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gehören im Rahmen des § 4 Absatz 5 Satz 1 6b) EStG ➚ zu den Betriebsausgaben. Über § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG ➚ gelten diese ebenfalls als Werbungskosten.
Sofern kein Arbeitszimmer geltend gemacht wird bzw. gemacht werden kann, kann eine Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Diese Regelung war ursprünglich als Corona-Hilfe auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt, wurde dann aber dauerhaft eingeführt.
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