Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) ist ein im Einkommensteuerrecht vorgeschriebenes Gewinnermittlungsverfahren. Hierbei ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Ziel ist die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns eines Unternehmens.
Vergleiche auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)