Bundesamt für Soziale Sicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbständige Bundesoberbehörde, die die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung trägt. Zudem übernimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben für die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.

Es ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten

Nachweisgesetz
Aktuelles

Nachweisgesetz

Schriftliche Arbeitsverträge sind Pflicht Das Nachweisgesetz wird in vielen Unternehmen leider noch immer unterschätzt. Natürlich kann zivilrechtlich ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden, doch Ihnen als