Gesetzliche Krankenversicherung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland muss seit dem 01.01.2009 (§193 VVG ➚) krankenversichert sein. Sofern keine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, besteht also eine Versicherungspflicht in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Wird eine gewissen Beitragsbemessungsgrenze überschritten, steigen die Beiträge nicht weiter an, sondern bleiben konstant. D.h. Gutverdiener zahlen sozusagen nur einen Höchstbetrag.

(Vgl. auch Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialversicherung)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte