Steuer-Lexikon

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Darlehen

Ein Darlehen (Darl) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen § 488 ff. BGB) oder andere Wertsachen

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Darlehenzinsen

Die Darlehenzinsen (DarlZ) ergeben den Preis fĂŒr den Darlehensnehmer, den er an den Darlehensgeber entrichten muss. Die Höhe der Zinsen

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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer (ErbSt) fĂ€llt gemĂ€ĂŸ Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ➚ bei der Übertragung von Vermögen durch den Todesfall des Erblassers

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Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) ➚ ist die Verfassung Deutschlands. Es hat auch steuerliche Relevanz, da einerseits die Grundrechte (Artikel 1 bis 19)

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Zivilprozessordnung

Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) ➚  ist ein Gesetztext, der das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen regelt. Sie beinhaltet alle wichtigen Vorschriften

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