Absetzung für Abnutzung
Absetzung für Abnutzung (AfA – auch: Abschreibung) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände (insbesondere des Anlagevermögens) werden durch Abschreibungen im
Absetzung für Abnutzung (AfA – auch: Abschreibung) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände (insbesondere des Anlagevermögens) werden durch Abschreibungen im
Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser)
Die Absetzung für Substanzveringerung (AfS) gleicht den Wertverlust von Wirtschaftsgütern aus, die durch deren Nutzung entstehen. Von einer Substanzverringerung ist
Aktiva stellen die Aktivseite der Bilanz gem. § 266 Absatz 2 HGB ➚ dar. Die Aktiva zeigen das Vermögen des Unternehmens.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 250 Absatz 1 HGB ➚ diejenigen Ausgaben zu berücksichtigen, die erst nach dem Abschlussstichtag
Im Anlagevermögen (AV) werden diejenigen Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauernd zu
Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert. Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb
Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von
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