Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:
- Verwaltungsgericht (VerwG)
- Oberverwaltungsgericht (OVG)
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Die Oberverwaltungsgerichte bilden die mittlere Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In jedem Bundesland ist ein Oberverwaltungsgericht eingerichtet. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen heißen sie Verwaltungsgerichtshöfe. Die Oberverwaltungsgerichte entscheiden über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Außerdem sind sie für bestimmte Angelegenheiten erstinstanzlich zuständig.