Nachträgliche Anschaffungskosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 Satz 2 HGB ➚ zu den Anschaffungskosten.
Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für Arbeitnehmer und gilt als Vorschrift über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz schreibt vor,
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