Nichtanwendungserlass
Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht gegen die Nichtzulassung einer Revision des jeweiligen Gerichts.
Die Abkürzung NIS2 steht für “The Network and Information Security (NIS) Directive”. Es handelt sich um eine überarbeitete Version der
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.