Nichtanwendungserlass
Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Ein Nichtanwendungserlass wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen, um Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht gegen die Nichtzulassung einer Revision des jeweiligen Gerichts.
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