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Als Rechnung (Rg. oder RE), wird ein Dokument bezeichnet, welches eine gegliederte Aufstellung über Forderungen enthält und als Zahlungsaufforderung verstanden wird. Es ist eine Information vom Lieferanten an seinen Kunden. Die Rechnung kann elektronisch oder auf Papier erstellt werden und muss – für den Vorsteuerabzug – unter anderem folgende Angaben (vgl. § 14 Absatz 4 UStG ➚) enthalten:

  • Vollständige Adresse des Unternehmens sowie des Kunden
  • Steuernummer
  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Bezeichnung und Datum der Leistung
  • Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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Marina

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