Restnutzungsdauer

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Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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