Sozialgesetzbuch

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Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist ein einheitliches Gesetzgebungswerk aus den 1970er Jahren und deckt alle Bereiche des Sozialrechts ab. Es besteht aus zwölf Büchern mit folgenden Inhalten:

I. Allgemeiner Teil
II. Grundsicherung für Arbeitssuchende
III. Arbeitsförderung
IV. Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
V. Gesetzliche Krankenversicherung
VI. Gesetzliche Rentenversicherung
VII. Gesetzliche Unfallversicherung
VIII. Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)
IX. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
X. Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
XI. Soziale Pflegeversicherung
XII Sozialhilfe


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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