Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist ein einheitliches Gesetzgebungswerk aus den 1970er Jahren und deckt alle Bereiche des Sozialrechts ab. Es besteht aus zwölf Büchern mit folgenden Inhalten:
I. Allgemeiner Teil
II. Grundsicherung für Arbeitssuchende
III. Arbeitsförderung
IV. Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
V. Gesetzliche Krankenversicherung
VI. Gesetzliche Rentenversicherung
VII. Gesetzliche Unfallversicherung
VIII. Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)
IX. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
X. Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
XI. Soziale Pflegeversicherung
XII Sozialhilfe