§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Va Vc Vd Ve Vf Vg Vi Vk Vl Vo Vp Vs Vu Vv Vw Vz
Verb Verd Vere Verj Verm Verp Vers Vert Verw

Verspätungszuschlag

Gem. § 152 AO ↗ wird ein Verspätungszuschlag (VZ) erhoben, wenn einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder erst verspätet nachgekommen wird. Der Verspätungszuschlag beträgt je Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 10 €/ Monat.

Bei Jahreserklärungen (z.B. Umsatzsteuer und Einkommensteuer) beträgt der Verspätungszuschlag jedoch mindestens 25 €/Monat. Diese Regelung wurde in 2017 eingeführt und die Festsetzung ist nunmehr auch verpflichtend und nicht mehr abhängig vom Ermessen. In der Folge kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen die Verspätungszuschläge die festgesetzte Steuer übersteigen.

 

Vergleiche auch: Säumniszuschlag (SZ)

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Steuertermine April
Steuertermine

Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick

In unserem Steuerkalender finden Sie alle Steuertermine und Steuerfristen für 2025 pro Monat Wichtig zu wissen: Bei Fragen melden Sie sich gerne!

Rentenbesteuerung(1)
Aktuelles

Rentenbesteuerung

Die Steuererklärungspflicht für Rentner – wirklich notwendig? Immer mehr Rentnerinnen und Rentner geraten wegen der Besteuerung ihrer Rente in finanzielle und bürokratische Schwierigkeiten. Die Umstellung