Bei einem Säumniszuschlag (SZ) handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag der entrichtet werden muss, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet wird. Für Beiträge und Steuern besteht ein gesetzlicher Säumniszuschlag. Beträgt die Säumnis maximal drei Tage, wird kein Säumniszuschlag erhoben (Zahlungsschonfrist).

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