Bei einem Säumniszuschlag (SZ) handelt es sich um eine steuerliche Nebenleistung, die entrichtet werden muss, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet wird. Für Beiträge und Steuern besteht ein gesetzlicher Säumniszuschlag. Beträgt die Säumnis maximal drei Tage, wird – bei Überweisung – kein Säumniszuschlag erhoben (Zahlungsschonfrist).
vergleiche auch: Verspätungszuschlag