Säumniszuschlag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Bei einem Säumniszuschlag (SZ) handelt es sich um eine steuerliche Nebenleistung, die entrichtet werden muss, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet wird. Für Beiträge und Steuern besteht ein gesetzlicher Säumniszuschlag. Beträgt die Säumnis maximal drei Tage, wird – bei Überweisung – kein Säumniszuschlag erhoben (Zahlungsschonfrist).

vergleiche auch: Verspätungszuschlag


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –