Bei einem Säumniszuschlag (SZ) handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag der entrichtet werden muss, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet wird. Für Beiträge und Steuern besteht ein gesetzlicher Säumniszuschlag. Beträgt die Säumnis maximal drei Tage, wird kein Säumniszuschlag erhoben (Zahlungsschonfrist).

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Dirk Bruhn
Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt