Handwerkerleistungen sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerermäßigung vor: bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können von der Steuer abgesetzt werde (max. 1.200 Euro).
Begünstigt sind Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (nicht aber bei Neuanschaffung)