Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut:
- Verwaltungsgericht (VerwG)
- Oberverwaltungsgerichte (OVG)
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit seinem Sitz in Leipzig. Es wird grundsätzlich als Revisionsinstanz tätig, um über die Urteile des Oberverwaltungsgerichts zu entscheiden.
(Vergleiche auch BverwG ➚ )