Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Es ist zuständig für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts und übernimmt allgemeine Verwaltungsaufgaben. In Deutschland gibt es 18 Landesarbeitsgerichte.