§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw Az
Aba Abf Abg Abl Abr Abs Abt Abz

Abflussprinzip

Das Abflussprinzip ist in § 11 Absatz 2 EStG ➚ geregelt. Es gilt für die Überschusseinkünfte und besagt, dass die Ausgaben dem Jahr zuzuordnen sind, in dem sie abgeflossen sind.

Für regelmäßige Ausgaben gilt eine Ausnahme, nach der ein Abfluss selbst dann dem Jahr der Fälligkeit zugeordnet wird, wenn die Zahlung in einem anderen Jahr innerhalb „kurzer Zeit“ erfolgt. Diese kurze Zeit wird nach herrschender Meinung mit 10 Tagen festgelegt.

(siehe auch: Zuflussprinzip)

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

IT-Sicherheit
über plietsch!

Tipps und Tricks für Ihre IT-Sicherheit

IT-Sicherheit ist ein zentrales Thema für Unternehmen jeder Größe, auch für kleine Unternehmen und Freiberufler. Angesichts der immer raffinierteren Cyberkriminalität ist es für Mittelständler von

Mitarbeitervorstellung_Dirk(1)
über plietsch!

Dirk Bruhn

Unsere Mitarbeiter-Vorstellung Seit wann bist du bei plietsch? Juli 2022 (in Egestorf) Berufserfahrung und Qualifikation 35 Jahre bei einer genossenschaftlichen Bank als (Anlage)-Berater / Bankbetriebswirt