Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von 15% der Anschaffungskosten übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG ➚). Diese können in der Folge nicht als Werbungskosten im Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden, sondern werden erst über die Abschreibungen des Gebäudes berücksichtigt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni: 7.000
7.000 Genossenschaften in Deutschland 2025 ist das Jahr der Genossenschaften: Wir feiern 175 Jahre Genossenschaftswesen in Deutschland und zugleich hat die UNO das „Internationale Jahr